Benutzungsordnung

Benutzungsordnung

Katholische öffentliche Bücherei Geldersheim

Anschrift:
KÖB – Geldersheim
Am Gaden 12

97505 Geldersheim

Email: info@koeb-geldersheim.de

Web:   https://www.koeb-geldersheim.de

Öffnungszeiten:
Montag:                        16.00-17.00 Uhr
Donnerstag:                  18.00-19.00 Uhr

Ausleihgebühren:
Bücher :                je Buch 10 Cent
Zeitschriften :                 je Zeitschrift 10 Cent
CDs :                           je CD 20 Cent
Spiele :                        je Spiel 30 Cent

Benutzungsordnung der Katholischen öffentlichen Bücherei Geldersheim

§ 1 Allgemeines
1. Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
2. Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
3. Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
4. Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.

§ 3 Anmeldung
1. Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung anzuerkennen.
2. Bei der Anmeldung von Kindern bis 18. Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters/ einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
3. Die Benutzer/die Benutzerinnen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
4. Gleichzeitig stimmt er mit seiner Unterschrift der elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu.

§ 4 Leserausweis
1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
2. Der Leserausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer/die Benutzerin bzw. die gesetzliche Vertretung.

§ 5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist
1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutz­gesetzes!
2. Die Leihfrist beträgt für
Bücher, Spiele, CDs, Zeitschriften                          [4] Wochen
3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.

§ 6. Ausleihbeschränkungen
1. Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
2. Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.

§ 7 Vormerkung
1. Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin eine Vormerkung entgegennehmen.

§ 8 Auswärtiger Leihverkehr
1. Im Bestand der Bücherei nicht vorhandene Bücher oder Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich.

§ 9 Rückgabe
1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Eine Mahngebühr ist für das erstellen und versenden einer schriftlichen Mahnung zu entrichten
3. Versäumnis – und Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.

§ 10 Behandlung der Medien, Haftung
1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer/die Benutzerin schadenersatzpflichtig.
2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
4. Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.
5. Auskünfte des Büchereipersonals ergehen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

§ 11 Schadenersatz
1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.

§ 12 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
1. Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
2. Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden.
3. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/der Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus Taschenablagen abhanden gekommen sind.
4. Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 13 Ausschluss von der Benutzung
Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

§ 14 Datenschutz
1. Wir erheben diese Daten im Einklang mit der Benutzungsordnung unserer Bücherei und den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz für den Kirchlichen Datenschutz (KDG), damit Sie unsere Bücherei nutzen können. Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz zur Benutzerordnung, die Ihnen unsere Mitarbeiter/innen gerne aushändigen.

§ 15 Löschung Ihres Benutzerkontos
Nach der Dauer von fünf Jahren der Inaktivität, in der keine Medien ausgeliehen wurden, wird das Benutzerkonto gelöscht und eventuell noch vorhandenes Guthaben verfällt.

§ 15 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom
03.12.2018 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.